Nasses Herbstlaub kann Gehwege, Radwege und Fahrbahnen rutschig machen. Wer zu Fuß, mit dem Rad oder im Auto unterwegs ist, sollte besonders an Stellen mit Laubansammlungen vorsichtig sein. Welche Flächen geräumt werden müssen und wer dafür zuständig ist, regeln die Kommunen vor Ort.
Wo Laub im Verkehr besonders heikel ist
Auf Gehwegen kann eine feuchte Laubschicht den Halt mindern. Das betrifft besonders abschüssige oder schattige Abschnitte und Stellen, an denen sich Blätter in Kurven oder an Übergängen sammeln. Fußgänger sollten dort kürzere Schritte machen und abrupte Richtungswechsel vermeiden.
Für Radfahrer können Laub und Nässe vor allem in Kurven, auf Brücken und beim Bremsen zum Problem werden. Langsamer fahren, Abstand halten und vorsichtig bremsen hilft, die Kontrolle zu behalten. Unter Laub können außerdem Unebenheiten oder Hindernisse verborgen sein.

Autofahrer sollten auf laubbedeckten Straßen den Abstand vergrößern und Geschwindigkeit sowie Bremsverhalten an die Bedingungen anpassen. Besonders aufmerksam ist es dort, wo Laub nass ist oder sich in Kurven und an Einmündungen sammelt.
Wer für das Räumen zuständig ist
Es gibt keine bundesweit einheitliche Regel, die für jede Straße und jeden Gehweg dieselbe Räum- und Streupflicht festlegt. Maßgeblich sind die Satzungen der jeweiligen Kommune und die Umstände vor Ort. Je nach Regelung kann die Stadt zuständig sein oder Pflichten auf Anlieger übertragen.

Prüfen Sie deshalb die Website Ihrer Stadt oder Gemeinde nach Begriffen wie „Straßenreinigungssatzung“, „Winterdienst“ oder „Laubbeseitigung“. Achten Sie darauf, welche Wege und Zeiten genannt werden und ob Sonderregeln für bestimmte Straßen gelten. Das Umweltbundesamt gibt Hinweise zum Umgang mit Herbstlaub; für konkrete Zuständigkeiten ist jedoch die örtliche Satzung entscheidend.
So melden Sie eine Gefahrenstelle
Wenn sich Laub an einer Stelle staut und der Weg oder die Fahrbahn dadurch gefährlich wirkt, können Sie die zuständige Kommune informieren. Nutzen Sie dafür den Mängelmelder oder den Kontakt zum Straßen- beziehungsweise Ordnungsamt, sofern Ihre Stadt einen solchen Weg anbietet. Eine genaue Ortsangabe und eine kurze Beschreibung helfen bei der Zuordnung.
Praktische Vorsorge bei nassem Laub
- Zu Fuß: Auf auffälligen Laubflächen kleinere Schritte machen und freie, griffige Abschnitte wählen.
- Mit dem Rad: Tempo reduzieren, Abstand halten und in Kurven sowie beim Bremsen besonders behutsam fahren.
- Mit dem Auto: Mehr Abstand lassen und Geschwindigkeit an Sicht und Fahrbahnzustand anpassen.
- Vor Ort: Kommunale Satzung und Hinweise prüfen; wiederkehrende Gefahrenstellen der Kommune melden.
Quelle: Umweltbundesamt
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Quellenprüfung Quellen und Zuständigkeit
Das Umweltbundesamt behandelt Herbstlaub als saisonales Thema; Räum- und Streupflichten richten sich nach den Regeln der jeweiligen Kommune.
- Straßenreinigungssatzung der eigenen Kommune prüfen
- Örtliche Hinweise zu Laub und Winterdienst beachten
- Mängelmelder oder zuständiges Amt für Gefahrenstellen nutzen
- Quelle
- Umweltbundesamt
- Umfang
- Deutschland
- Aktualisiert
- 2026-10-22 10:07
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