An der Pestalozzi-Mittelschule ändert sich mit Beginn des neuen Schuljahres die Parkordnung: Die Stellplätze auf der Ostseite der Puchnerstraße sind an Schultagen zwischen 7 Uhr und 17.30 Uhr ausschließlich für Berechtigte der Schule vorgesehen. Dafür ist ein entsprechender Berechtigungsausweis erforderlich.
Die Stadt Regensburg kündigt an, die neue Regel ab Dienstag, 15. September 2026, durchzusetzen. Wer sein Fahrzeug während der Sperrzeiten dort ohne Berechtigung abstellt, muss bei einem Verstoß mit einer erhöhten Parkgebühr rechnen.
Die Einschränkung gilt nur an Schultagen
Entscheidend sind sowohl der Wochentag als auch der Schulbetrieb. Die reservierte Nutzung betrifft die Ostseite der Puchnerstraße ausschließlich an Schultagen von 7 Uhr bis 17.30 Uhr. Außerhalb dieses Zeitraums greift die beschriebene schulbezogene Beschränkung nicht.

Für Anliegerinnen und Anlieger bleibt das Parken nach Angaben der Stadt abends weiterhin kostenfrei. Das gilt ebenfalls an Wochenenden und während der Schulferien. Wer regelmäßig in diesem Bereich parkt, sollte deshalb besonders auf die Kombination aus Schultag und Uhrzeit achten.
Berechtigungsausweis muss im Fahrzeug vorliegen
Während der reservierten Zeiten dürfen nur Berechtigte der Pestalozzi-Mittelschule die betroffenen Stellplätze nutzen. Maßgeblich ist ein entsprechender Ausweis. Die Mitteilung nennt keine weiteren Personengruppen, die während dieses Zeitfensters ohne schulische Berechtigung dort parken dürfen.

Das Amt für Schulen hatte die Anwohnerschaft bereits Ende August per Postwurfsendung über die Umstellung informiert. Die neue Beschilderung beziehungsweise Parkordnung sollte vor dem Abstellen des Fahrzeugs vor Ort geprüft werden.
Mehr Pausenfläche verändert die Parksituation
Auslöser ist die Erweiterung des Schulkomplexes. Zugleich wird der Innenhof der Schule nun als Pausenhof genutzt. Damit dort ausreichend Fläche für die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung steht und gesetzliche Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden können, mussten die bisherigen Parkmöglichkeiten aus dem Schulhof verlegt werden.
Die Stellplätze an der Puchnerstraße übernehmen dadurch während des Schulbetriebs eine andere Funktion. Für Anlieger bleibt die kostenfreie Nutzung abends, an Wochenenden und in den Ferien bestehen; ab dem 15. September kann unberechtigtes Parken an Schultagen zwischen 7 Uhr und 17.30 Uhr dagegen eine erhöhte Parkgebühr auslösen.
Quelle: City of Regensburg Press Releases
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Quellenprüfung Quellennachweis
Die Angaben wurden anhand der Pressemitteilung der Stadt Regensburg vom 7. September 2026 strukturiert und zeitlich eingeordnet.
- Geltungsbeginn am 15. September 2026 abgeglichen
- Beschränkung auf Schultage von 7 Uhr bis 17.30 Uhr geprüft
- Ausnahmen für Abende, Wochenenden und Schulferien übernommen
- Begründung mit Pausenhof und Unfallverhütungsvorschriften geprüft
- Quelle
- Stadt Regensburg – Pressemitteilungen
- Umfang
- Regensburg
- Aktualisiert
- 2026-09-07 19:48
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