Bei Hitze am Arbeitsplatz gibt es in Deutschland abgestufte Schutzregeln: Über 26 Grad Celsius soll der Arbeitgeber handeln, über 30 Grad sind wirksame Maßnahmen erforderlich. Räume mit mehr als 35 Grad sind ohne besonderen Schutz grundsätzlich nicht als Arbeitsräume geeignet. Ein automatischer Anspruch auf „Hitzefrei“ entsteht dadurch jedoch nicht.
Von der Dorfevents-Redaktion · Stand: 14. August 2026
Was bei 26, 30 und 35 Grad im Arbeitsraum gilt
Maßgeblich ist die Lufttemperatur im Raum. Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin konkretisiert, wie Arbeitgeber Beschäftigte vor gesundheitlich belastender Wärme schützen sollen.
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| Temperaturstufe | Betriebliche Konsequenz |
|---|---|
| Mehr als 26 °C | Der Arbeitgeber soll geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen und besonders gefährdete Beschäftigte berücksichtigen. |
| Mehr als 30 °C | Wirksame technische, organisatorische oder persönliche Maßnahmen sind erforderlich. |
| Mehr als 35 °C | Der Raum ist ohne besondere Schutzmaßnahmen grundsätzlich nicht als Arbeitsraum geeignet. |
Die Schwellenwerte bedeuten nicht, dass Beschäftigte eigenmächtig nach Hause gehen dürfen. Ob und wie weitergearbeitet werden kann, hängt von der Gefährdungsbeurteilung, der konkreten Belastung und den getroffenen Schutzmaßnahmen ab.
Welche Hitzeschutzmaßnahmen der Arbeitgeber ergreifen kann
Technische und organisatorische Lösungen haben grundsätzlich Vorrang. Welche Maßnahmen passen, richtet sich unter anderem nach Gebäude, Tätigkeit, körperlicher Belastung und Arbeitszeit.
Praktisch kommen insbesondere infrage:

- Jalousien oder andere Sonnenschutzsysteme frühzeitig schließen,
- morgens und während kühler Stunden intensiv lüften,
- Wärmequellen und nicht benötigte Geräte abschalten,
- Ventilatoren oder geeignete Kühlung einsetzen,
- Arbeitszeiten und Pausen in kühlere Tagesabschnitte verlegen,
- Bekleidungsregeln lockern, soweit Sicherheit und Hygiene es erlauben,
- geeignete Getränke, etwa Trinkwasser, bereitstellen.
Besondere Aufmerksamkeit benötigen beispielsweise Schwangere, ältere Beschäftigte, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sowie Personen, die schwere körperliche Arbeit verrichten oder Schutzkleidung tragen. Oberhalb von 35 Grad können Schutzmaßnahmen erforderlich sein, die mit Arbeiten unter starker Hitzebelastung vergleichbar sind, etwa zusätzliche Erholungspausen oder persönliche Schutzausrüstung.
So sollten Beschäftigte bei starker Hitze vorgehen
Beschäftigte sollten die gemessene Raumtemperatur und konkrete Beschwerden zunächst der Führungskraft melden. Reagiert der Betrieb nicht angemessen, können Betriebsrat, Personalrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsarzt einbezogen werden.
Hilfreich ist außerdem:
- regelmäßig trinken und Warnzeichen wie Schwindel, Übelkeit oder Kopfschmerzen ernst nehmen,
- vorhandenen Sonnenschutz konsequent nutzen,
- körperlich belastende Arbeiten nach Möglichkeit in kühlere Stunden legen,
- bei Außeneinsätzen leichte, schützende Kleidung und ausreichende Pausen einplanen.
Bei akuten gesundheitlichen Beschwerden sollten Betroffene die Arbeit unterbrechen, einen kühlen Ort aufsuchen und Hilfe verständigen. Vor Arbeitswegen und Außeneinsätzen lohnt sich zusätzlich ein Blick auf die regionalen Wetter- und Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes.
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Kontext und Aktionen Über diesen Artikel
Quellenprüfung Offizielle Grundlagen
Die Temperaturstufen beruhen auf der ASR A3.5; regionale Warnlagen veröffentlicht der Deutsche Wetterdienst.
- Schwellenwerte von 26, 30 und 35 Grad mit der ASR A3.5 abgeglichen
- Keinen automatischen Anspruch auf Hitzefrei abgeleitet
- Amtliche Warnseite des Deutschen Wetterdienstes verlinkt
- Quelle
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: ASR A3.5
- Umfang
- Deutschland
- Aktualisiert
- 2026-08-14 16:22
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