Stand: 28. August 2026 | Redaktion Dorfevents
Seit dem 2. August 2026 gilt der AI Act grundsätzlich in der gesamten EU. Für Unternehmen und Beschäftigte in Deutschland werden damit weitere Vorgaben wirksam, darunter Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und KI-Inhalte. Betriebe sollten jetzt ihre Systeme, ihre rechtliche Rolle und die jeweils erforderlichen Nachweise prüfen. Der nächste wichtige Termin folgt 2027.
Welche Regeln seit wann gelten
Die Verordnung (EU) 2024/1689 wird gestaffelt angewendet. Deshalb ist der 2. August 2026 kein einheitlicher Starttermin für sämtliche Pflichten.
| Datum | Regelungsbereich |
|---|---|
| 2. Februar 2025 | Verbote bestimmter KI-Praktiken und Pflicht zur Förderung ausreichender KI-Kompetenz |
| 2. August 2025 | Unter anderem Vorgaben für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck sowie Regeln zu Aufsicht und Sanktionen |
| 2. August 2026 | Grundsätzliche Anwendung des AI Act, einschließlich weiterer Transparenz- und Hochrisiko-Vorgaben |
| 2. August 2027 | Vorgaben für bestimmte Hochrisiko-Systeme, die als Sicherheitskomponente regulierter Produkte eingesetzt werden oder selbst solche Produkte sind |
Maßgeblich bleiben der konkrete Anwendungsfall und mögliche Sonder- oder Übergangsregeln. Die Verordnung bei EUR-Lex enthält den verbindlichen Wortlaut; die Europäische Kommission erläutert Risikokategorien und Zeitplan.
Anbieter, Betreiber, Importeur oder Händler
Ein Unternehmen kann je nach Einsatz mehrere Rollen übernehmen. Anbieter entwickeln ein System oder lassen es entwickeln und bringen es unter eigenem Namen in Verkehr. Betreiber verwenden KI in eigener Verantwortung, etwa für Bewerberauswahl, Einsatzplanung oder Leistungsanalysen.
Importeure bringen Systeme von Anbietern außerhalb der EU auf den europäischen Markt. Händler stellen Systeme innerhalb der Lieferkette bereit. Die Einordnung beeinflusst, wer beispielsweise Konformität, technische Dokumentation, Protokollierung, menschliche Aufsicht oder Marktbeobachtung sicherstellen muss.

Was Beschäftigte über KI am Arbeitsplatz wissen sollten
Der AI Act begründet keinen pauschalen Anspruch darauf, jeden eingesetzten Algorithmus oder dessen vollständige Funktionsweise offenzulegen. Informations-, Beteiligungs- oder Auskunftsrechte können sich jedoch aus Arbeitsrecht, Datenschutzrecht und Betriebsverfassungsrecht ergeben.
Seit Februar 2025 müssen Anbieter und Betreiber Maßnahmen für eine ausreichende KI-Kompetenz ihres Personals treffen. Umfang und Form richten sich unter anderem nach Vorkenntnissen, Einsatzkontext und möglichen betroffenen Personen. Eine allgemeine Standardschulung genügt deshalb nicht automatisch für jeden Arbeitsplatz.
Bei bestimmten Systemen gelten zudem Transparenzpflichten: Menschen müssen beispielsweise grundsätzlich erkennen können, wenn sie direkt mit einer KI interagieren, sofern dies nicht ohnehin offensichtlich ist. Auch Deepfakes und bestimmte KI-generierte Inhalte zu Themen von öffentlichem Interesse können kennzeichnungspflichtig sein; Ausnahmen und redaktionelle Verantwortung sind im Einzelfall zu berücksichtigen.
Diese Prüfungen sollten Unternehmen jetzt anstoßen
- Eingesetzte und geplante KI-Systeme vollständig inventarisieren.
- Zweck, betroffene Personen und mögliche Risikokategorie dokumentieren.
- Eigene Rolle für jedes System getrennt bestimmen.
- Verträge, Herstellerunterlagen, Protokolle und Zuständigkeiten prüfen.
- Schulungen passend zu Tätigkeit und Risiko organisieren.
- Betriebsrat, Datenschutzbeauftragte und Fachstellen frühzeitig einbeziehen.
Der nächste klar festgelegte Meilenstein ist der 2. August 2027 für bestimmte produktbezogene Hochrisiko-KI-Systeme. Individuelle Rechtsfragen sollten fachkundig geprüft werden.
Quelle: EUR-Lex
Kontext und Aktionen Über diesen Artikel
Quellenprüfung Rechtsgrundlage und Einordnung
Die zeitliche Einordnung beruht auf dem veröffentlichten Verordnungstext und den Erläuterungen der Europäischen Kommission.
- Anwendungszeitplan in Artikel 113 der Verordnung geprüft
- Rollen und Risikokategorien mit dem Verordnungstext abgeglichen
- Abweichenden Termin für bestimmte Hochrisiko-Systeme berücksichtigt
- Quelle
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1689
- Umfang
- Deutschland
- Aktualisiert
- 2026-08-28 10:24
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