Gelbes Hinweisschild zur Passkontrolle an einem internationalen Flughafen in Europa.

EES an EU-Außengrenzen: Das gilt für Reisende aus Deutschland

Das europäische Entry/Exit System (EES) ersetzt an Schengen-Außengrenzen schrittweise das manuelle Abstempeln von Pässen für viele Reisende aus Nicht-EU-Staaten. Deutsche Staatsangehörige erhalten bei ihrer eigenen Ein- oder Ausreise grundsätzlich keinen EES-Datensatz. Dennoch können sich Kontrollabläufe und Wartezeiten ändern, besonders wenn Personen mit unterschiedlichem Aufenthaltsstatus gemeinsam reisen.

Für wen das EES gilt – und für wen nicht

Das EES erfasst Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen bei Kurzaufenthalten im Schengen-Raum. Gespeichert werden nach Angaben der Europäischen Union unter anderem Reisedokumentdaten, Ein- und Ausreisedaten sowie biometrische Merkmale.

Für die Reiseplanung ist die Unterscheidung wichtig:

  • Deutsche und andere EU-Bürger fallen bei ihrer eigenen Grenzpassage grundsätzlich nicht unter das EES.
  • Visumpflichtige oder visumfreie Besucher aus Nicht-EU-Staaten können bei Kurzaufenthalten erfasst werden.
  • Drittstaatsangehörige mit gültigem Aufenthaltstitel oder Aufenthaltskarte sind nicht automatisch wie Kurzzeitbesucher zu behandeln. Maßgeblich sind Art und Gültigkeit des Dokuments.

Ein deutscher Pass allein beschleunigt deshalb nicht zwingend die gesamte Reisegruppe: Bei gemeinsam reisenden Angehörigen können getrennte Kontrollschritte nötig sein.

So kann die Kontrolle an der Grenze ablaufen

An Flughäfen, Fährhäfen und Straßenübergängen kann die Grenzbehörde Reisende zunächst einem Kiosk, einer Vorabregistrierung oder einem Schalter zuweisen. Für erstmals erfasste Drittstaatsangehörige können zusätzliche Angaben und biometrische Daten erforderlich sein. Bei späteren Reisen wird der Datensatz zur Prüfung herangezogen.

EES an EU-Außengrenzen: Das gilt für Reisende aus Deutschland

Die Europäische Kommission beschreibt das System als Instrument zur elektronischen Erfassung von Kurzaufenthalten und zur besseren Kontrolle zulässiger Aufenthaltsdauern. Wie lange eine Kontrolle dauert, hängt jedoch vom Übergang, Verkehrsaufkommen, Personal und dem Einzelfall ab. Pauschale Wartezeitversprechen wären daher unseriös.

Vor Flug, Fähre oder Autofahrt: Diese Unterlagen prüfen

Prüfen Sie vor der Abfahrt den Status jedes Mitreisenden einzeln. Besonders bei Familien, Paaren und Reisegruppen mit mehreren Staatsangehörigkeiten verhindert das Überraschungen am Grenzübergang.

  • Gültigkeit von Reisepass oder anerkanntem Reisedokument kontrollieren.
  • Bei Nicht-EU-Staatsangehörigen klären, ob Kurzaufenthalt, Visum, Aufenthaltstitel oder Aufenthaltskarte vorliegt.
  • Hinweise der Fluggesellschaft, Fährgesellschaft oder des jeweiligen Grenzübergangs beachten.
  • Bei Anschlussreisen ausreichend Zeit für mögliche getrennte Kontrollwege einplanen.
  • Dokumente zum Aufenthaltsstatus griffbereit halten; eine Kopie ersetzt das Original nicht.

Warum der Aufenthaltsstatus entscheidend ist

Ein visumfreier Besucher und eine Person mit deutschem oder anderem Schengen-Aufenthaltstitel können beide einen Pass aus einem Nicht-EU-Staat besitzen, aber an der Grenze unterschiedlich behandelt werden. Entscheidend ist nicht die Reisegruppe, sondern das jeweils vorgelegte Dokument und der konkrete Reisezweck.

Wer unsicher ist, sollte vor Reiseantritt die Vorgaben des Ziellands, des Beförderers und der zuständigen Grenzstelle prüfen. Die offiziellen EU-Informationen zum EES erläutern, welche Kurzzeitreisenden erfasst werden und welche Daten verarbeitet werden.

Quelle: Europäische Union

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