Am 24. September 2017 wählten die Menschen in Deutschland einen neuen Bundestag. Das Ergebnis veränderte die Kräfteverhältnisse deutlich: Sechs Parteien beziehungsweise Parteiengruppen zogen ins Parlament ein, und keine konnte allein regieren. Für die Regierungsbildung kam es deshalb auf Gespräche zwischen Parteien an. Der Weg zur nächsten Bundesregierung führte erst über gescheiterte Jamaika-Sondierungen und später zu einer erneuten Koalition von Union und SPD.
Der Jahrestag macht einen Grundsatz des parlamentarischen Systems sichtbar: Eine Wahl verteilt Sitze im Bundestag. Wer anschließend gemeinsam regiert, entscheidet sich erst, wenn Parteien eine tragfähige Mehrheit und eine politische Vereinbarung finden. Auch die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers ist ein eigener Schritt im Parlament.
Wie sich die 709 Sitze nach der Wahl verteilten
Nach dem amtlichen Ergebnis der Bundeswahlleiterin hatte der neue Bundestag 709 Sitze. Sie verteilten sich auf CDU mit 200, CSU mit 46, SPD mit 153, AfD mit 94, FDP mit 80, Die Linke mit 69 und Bündnis 90/Die Grünen mit 67 Sitzen. CDU und CSU bildeten gemeinsam die Unionsfraktion mit 246 Sitzen.
Für eine Mehrheit aller Sitze waren mindestens 355 Mandate nötig. Die Union lag als stärkste Fraktion deutlich darunter; auch die SPD konnte mit ihren 153 Sitzen keine Regierung allein tragen. Die Zahlen legten mögliche Bündnisse nahe, entschieden aber weder über deren politische Einigung noch über die spätere Kanzlerwahl.
Die Zusammensetzung war auch deshalb bedeutsam, weil die FDP nach vier Jahren ohne Bundestagsmandat zurückkehrte und die AfD erstmals einzog. Damit saßen mehr Fraktionen am Verhandlungstisch als nach der vorangegangenen Wahl. Rechnerische Mehrheiten waren weiterhin möglich, doch jede davon verlangte Absprachen über gemeinsame Ziele und den Umgang mit politischen Streitpunkten.
Welche Mehrheiten rechnerisch möglich waren
Eine erneute Koalition aus Union und SPD hätte mit 399 Sitzen eine Mehrheit gehabt. Union, FDP und Grüne kamen zusammen auf 393 Sitze. Dieses Bündnis wurde wegen der Parteifarben als Jamaika-Koalition bezeichnet. Beide Zahlen ergeben sich aus der amtlichen Sitzverteilung; sie beschreiben Möglichkeiten, keine bereits getroffenen Vereinbarungen.
Andere oft genannte Kombinationen erreichten die Mehrheit nicht: Union und FDP kamen gemeinsam auf 326 Sitze, Union und Grüne auf 313. SPD, Linke und Grüne verfügten zusammen über 289 Sitze. Die Beispiele zeigen, warum die stärkste Fraktion nach einer Bundestagswahl Partner braucht, wenn ihr eine eigene Mehrheit fehlt.
Eine Sitzaddition beantwortet allerdings nur eine Frage: Reichen die Mandate grundsätzlich für eine Mehrheit? Sie sagt nichts darüber aus, ob Parteien bei Haushalt, Migration, Klima oder anderen Vorhaben gemeinsame Positionen finden. Ebenso wenig verpflichtet das Wahlergebnis eine Partei, mit einer bestimmten anderen Partei zu koalieren.

Warum die Jamaika-Sondierungen scheiterten
Nach der Wahl erklärte die SPD zunächst, in die Opposition gehen zu wollen. Union, FDP und Grüne prüften deshalb eine gemeinsame Regierung. In Sondierungen klären Parteien, ob ausführliche Koalitionsverhandlungen Aussicht auf Erfolg haben. Sie sprechen über zentrale Konflikte, bevor sie sich auf einen vollständigen Koalitionsvertrag festlegen.
Am 19. November 2017 beendete die FDP die Jamaika-Sondierungen. Die rechnerische Mehrheit von 393 Sitzen hatte für eine politische Einigung nicht ausgereicht. Damit war die Regierungsbildung wieder offen, obwohl sich am amtlichen Wahlergebnis nichts geändert hatte. Gerade darin liegt die Besonderheit dieses Herbstes: Das Parlament stand fest, seine künftige Regierungsmehrheit noch nicht.
Anschließend rückten Gespräche zwischen Union und SPD wieder in den Mittelpunkt. Die SPD entschied sich nach innerparteilichen Beratungen für Verhandlungen und ließ ihre Mitglieder über den ausgehandelten Koalitionsvertrag abstimmen. Sie stimmten ihm zu. Am 14. März 2018 wählte der Bundestag Angela Merkel erneut zur Bundeskanzlerin. Zwischen Wahltag und Kanzlerwahl lagen damit fast sechs Monate.
Was die Wahl von 2017 über Regierungsbildung zeigt
In Deutschland wählen die Bürgerinnen und Bürger den Bundestag, nicht unmittelbar eine Bundesregierung. Die Abgeordneten wählen die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler; eine Koalition organisiert dafür politische Unterstützung und vereinbart ein gemeinsames Regierungsprogramm. Der Koalitionsvertrag ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Parteien, kein Bestandteil des amtlichen Wahlergebnisses.
Die Wahl von 2017 trennt diese Schritte besonders anschaulich. Die Sitzverteilung machte Jamaika und eine Koalition aus Union und SPD möglich. Erst die Gespräche zeigten, welches Bündnis tatsächlich zustande kam. Eine Mehrheit auf dem Papier kann scheitern; eine zunächst verworfene Zusammenarbeit kann später wieder verhandelt werden.
Wer ein heutiges Wahlergebnis einordnen will, kann deshalb zuerst die Sitze und die nötige Mehrheit prüfen. Danach folgt die zweite, offene Frage: Welche Parteien sind bereit, gemeinsam ein Programm zu tragen und im Bundestag eine Regierung zu unterstützen? Der 24. September 2017 zeigt, weshalb auf den Wahlabend noch eine eigenständige politische Entscheidung folgt.
Quelle: Die Bundeswahlleiterin
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Quellenprüfung Zum historischen Ergebnis
Die Sitzangaben beruhen auf dem amtlichen Wahlergebnis; die Mehrheiten sind daraus berechnet.
- Amtliche Sitzverteilung der Bundestagswahl 2017 prüfen.
- Für eine Mehrheit von 709 Sitzen mindestens 355 Mandate ansetzen.
- Wahlergebnis, Sondierungen und spätere Kanzlerwahl zeitlich unterscheiden.
- Quelle
- Die Bundeswahlleiterin: Bundestagswahl 2017
- Umfang
- Deutschland
- Aktualisiert
- 2026-09-24 07:57
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