Historische Armbinde mit dem Roten Kreuz auf einem Ausstellungsständer vor schwarzem Hintergrund.

22. August 1864: Der Anfang der Genfer Schutzregeln

Am 22. August 1864 nahmen zwölf Staaten in Genf die erste Genfer Konvention an. Erstmals verpflichtete ein internationaler Vertrag Staaten dazu, verwundete Soldaten und die für ihre Versorgung eingesetzten Sanitätsdienste zu schützen. Das damalige Regelwerk war noch begrenzt. Es legte jedoch einen Grundstein für das humanitäre Völkerrecht und für die vier Genfer Abkommen von 1949, die heute gelten.

Von der Dorfevents-Redaktion

Solferino machte das Leid verwundeter Soldaten sichtbar

Der Weg nach Genf begann auf einem Schlachtfeld in Norditalien. Am 24. Juni 1859 kämpften bei Solferino französische und piemontesisch-sardinische Truppen gegen die Armee des österreichischen Kaiserreichs. Nach den Kämpfen blieben Zehntausende Tote und Verwundete zurück. Die vorhandenen Sanitätsdienste waren mit der Versorgung überfordert.

Der Schweizer Geschäftsmann Henry Dunant erlebte die Folgen der Schlacht. In der nahe gelegenen Stadt Castiglione organisierte er gemeinsam mit Einwohnerinnen und Einwohnern Hilfe für Verwundete. Entscheidend war dabei der Gedanke, Menschen unabhängig davon zu versorgen, auf welcher Seite sie gekämpft hatten.

Dunant veröffentlichte seine Eindrücke 1862 in „Eine Erinnerung an Solferino“. Darin verband er die Beschreibung des Leids mit zwei Vorschlägen: In den einzelnen Ländern sollten freiwillige Hilfsgesellschaften entstehen, und Staaten sollten einen verbindlichen Schutz für Verwundete sowie medizinische Helfer vereinbaren.

Aus Dunants Vorschlägen entstand das Rote Kreuz

Dunants Ideen wurden in Genf aufgegriffen. 1863 bildete sich ein Komitee, aus dem später das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, kurz IKRK, hervorging. Gemeinsam mit weiteren Beteiligten bereitete es eine internationale Konferenz vor und warb für dauerhaft organisierte Hilfsstrukturen.

Damit veränderte sich der Ansatz grundlegend. Die Versorgung Verwundeter sollte nicht mehr allein von spontaner Hilfsbereitschaft oder militärischen Entscheidungen abhängen. Freiwillige Gesellschaften sollten bereits in Friedenszeiten Personal ausbilden und Material bereitstellen können.

Das IKRK ordnet die Verbindung zwischen Dunants Erfahrungen in Solferino, der organisierten Rotkreuzbewegung und der ersten Genfer Konvention als entscheidende Entstehungsphase seiner Arbeit ein. Aus einem konkreten Erlebnis wurde so ein internationaler Versuch, selbst im Krieg verbindliche Grenzen zu setzen.

Was die erste Genfer Konvention von 1864 regelte

Vertreter mehrerer Staaten kamen im August 1864 zu einer diplomatischen Konferenz in Genf zusammen. Am 22. August wurde die „Konvention zur Verbesserung des Loses der verwundeten Soldaten der Armeen im Felde“ angenommen.

Zu den beteiligten Staaten gehörten auch Preußen sowie Baden, Hessen und Württemberg. Einen deutschen Nationalstaat gab es zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Der deutsche Bezug reicht deshalb weiter zurück als die spätere Gründung des Deutschen Roten Kreuzes.

Das Abkommen formulierte mehrere Schutzgedanken:

  • Verwundete und kranke Soldaten sollten ohne Benachteiligung wegen ihrer Staatszugehörigkeit aufgenommen und versorgt werden.
  • Militärische Krankenhäuser und Ambulanzen sollten unter bestimmten Voraussetzungen als neutral gelten.
  • Medizinisches Personal und freiwillige Helfer sollten bei ihrer Tätigkeit geschützt werden.
  • Ein gemeinsames Zeichen sollte geschützte Sanitätsdienste erkennbar machen.

Die Konvention war mit zehn Artikeln kurz und galt vor allem für verwundete Angehörige von Landstreitkräften im Feld. Zivilpersonen, Kriegsgefangene und Verwundete im Seekrieg standen noch nicht unter einem vergleichbar umfassenden vertraglichen Schutz.

22. August 1864: Der Anfang der Genfer Schutzregeln

Sie war daher nicht mit den heute geltenden vier Genfer Abkommen identisch. Ihre historische Bedeutung liegt darin, dass Staaten erstmals konkrete humanitäre Mindestregeln für eine Kriegssituation in einem multilateralen Vertrag festhielten.

Warum das rote Kreuz zum Schutzzeichen wurde

Als Erkennungszeichen wurde ein rotes Kreuz auf weißem Grund festgelegt. Die umgekehrten Farben der Schweizer Flagge verwiesen auf den Tagungsort und die Schweizer Initiative. Das Zeichen sollte keine religiöse Aussage transportieren, sondern geschützte medizinische Einrichtungen, Transporte und Personen sichtbar machen.

Seine Wirkung hängt bis heute davon ab, dass Konfliktparteien das Zeichen respektieren und es nicht missbräuchlich verwenden. Es ist deshalb mehr als das allgemeine Symbol einer Hilfsorganisation. Im bewaffneten Konflikt kennzeichnet es unter den dafür vorgesehenen Bedingungen Personen und Einrichtungen, die nach dem humanitären Völkerrecht geschützt sind.

Später kamen weitere anerkannte Schutzzeichen hinzu, darunter der Rote Halbmond und der Rote Kristall. Sie erfüllen dieselbe Schutzfunktion. Ein Angriff auf ordnungsgemäß gekennzeichnetes medizinisches Personal verliert nicht dadurch seinen Rechtsverstoß, dass ein Schutzzeichen schwer erkennbar ist: Maßgeblich bleibt auch die tatsächliche medizinische Aufgabe.

Von 1859 bis zu den vier Genfer Abkommen von 1949

Die Entwicklung verlief in mehreren Schritten und reagierte wiederholt auf Erfahrungen aus neuen Kriegen:

  • 1859: Henry Dunant erlebt die Folgen der Schlacht von Solferino und beteiligt sich an der Versorgung Verwundeter.
  • 1863: In Genf entsteht das Komitee, aus dem das Internationale Komitee vom Roten Kreuz hervorgeht.
  • 1864: Zwölf Staaten nehmen die erste Genfer Konvention zum Schutz verwundeter Soldaten und der Sanitätsdienste an.
  • 1906 und 1929: Die Regeln werden überarbeitet und ergänzt; weitere Schutzbereiche werden vertraglich ausgebaut.
  • 1949: Nach den Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs werden vier neue Genfer Abkommen angenommen.

Die vier Abkommen von 1949 schützen Verwundete und Kranke der Streitkräfte an Land, Verwundete, Kranke und Schiffbrüchige auf See, Kriegsgefangene sowie Zivilpersonen. Nach Darstellung des IKRK bilden sie einen Kernbereich des humanitären Völkerrechts. Ihr gemeinsamer Zweck ist der Schutz von Menschen, die nicht oder nicht mehr unmittelbar an Kampfhandlungen teilnehmen.

Damit ist 1949 keine bloße Neuauflage des Textes von 1864. Die vier Abkommen stehen vielmehr am Ende einer langen Erweiterung: Aus einer begrenzten Regelung für das Schlachtfeld wurde ein deutlich umfassenderes Schutzsystem für unterschiedliche Opfergruppen.

Was die Genfer Abkommen für Deutschland bedeuten

Das Deutsche Rote Kreuz wurde 1921 in seiner heutigen nationalen Form gegründet; seine historischen Wurzeln reichen zu älteren deutschen Hilfsvereinen zurück. Heute gehört es zur internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und übernimmt unter anderem Aufgaben im Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Suchdienst.

Nicht jede Tätigkeit des Deutschen Roten Kreuzes beruht unmittelbar auf den Genfer Abkommen. Im bewaffneten Konflikt sind seine besondere Stellung, der Schutz medizinischer Aufgaben und der korrekte Gebrauch der Schutzzeichen jedoch eng mit dem humanitären Völkerrecht verbunden.

Deutschland ist Vertragsstaat der vier Genfer Abkommen. Die Regeln sind deshalb nicht nur historischer Erinnerungsstoff. Sie betreffen die Ausbildung von Streitkräften, den Schutz militärischer und ziviler Sanitätsdienste sowie die Pflicht, schwere Verstöße zu verhindern und zu verfolgen.

Der nächste klar datierbare Entwicklungsschritt nach 1949 folgte am 8. Juni 1977: Zwei Zusatzprotokolle erweiterten den Schutz insbesondere für internationale und nicht internationale bewaffnete Konflikte.

Quelle: International Committee of the Red Cross

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